Mitgliederbeiträge mit Gültigkeit ab 01.01.2019
(gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.03.2018)
Kat. | Bezeichnung Beschreibung / Vorraussetzungen |
Jahres beitrag |
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A-Mitglied | ||
1000 | Mitglieder ab vollendetem 25. LJ | 72 € |
B-Mitglied | ||
2000 | Ehe-/Lebenspartner (1) von A/B oder D-Mitgliedern | 36 € |
2400 | Aktive Bergwachtmitglieder | 36 € |
2600 | Mitglieder ab vollendetem 70. LJ - auf Antrag | 36 € |
2700 | Schwerbehinderte (2) ab vollendetem 25. LJ - auf Antrag | 36 € |
siehe auch Erläuterung (4) | ||
Gast-Mitglied | ||
3000 | Hauptmitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV oder einer Sektion des ÖAV oder des AV Südtirol | 16 € |
D-Mitglied | ||
4000 | Junioren (ab vollendetem 18. LJ bis zum vollendeten 25. LJ) | 55 € |
4700 | Junioren schwerbehindert (2) - auf Antrag | 27 € |
K/J-Mitglied Kinder/Jugendliche als Einzelmitglied |
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5010 | a) 0 – vollendetes 14. LJ | 30 € |
5020 | b) 15. – vollendetes 18. LJ | 48 € |
7000 | Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ in Familien-gemeinschaft (3) / gilt auf Antrag auch für Kinder von Alleinerziehenden | beitragsfrei |
7800 | Schwerbehinderte (2) Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ als Einzelmitglied - auf Antrag | beitragsfrei |
Familie (3) | ||
Beitrag A-Mitglied plus B-Mitglied Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ im Familienverbund sind beitragsfrei. |
108 € |
Erläuterungen:
(1) | Voraussetzungen: identische Anschrift und dieselbe Bankverbindung |
(2) | Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. |
(3) | Voraussetzungen: beide Elternteile bzw. die/der Alleineinerziehende sind/ist Mitglied der Sektion. Alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse auf. |
(4) |
Liegt eine der Voraussetzung für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, erfolgt im Folge- |
Hinweise:
- Bei Mitgliedschaftsbeginn ab 01.09. reduziert sich im Aufnahmejahr der Mitgliedsbeitrag auf die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes.
- Bei Vollmitgliedschaft (A-Mitglied) und Familienmitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26 € erhoben.
- Neumitglieder, die zum 01. Januar eintreten, können bereits ab dem 01. Dezember des Vorjahrs ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Monat als entrichtet.
- Kategorieeinteilung/-umstufung:
- Die Zuordnung zu einer Beitragskategorie erfolgt in Abhängigkeit vom Lebensalter. Maßgebend ist dabei das Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Ein Wechsel von einer Kategorie in die nächst höherer Kategorie tritt nicht am Tag nach dem Geburtstag (Beginn der „neuen“ Altersgrenze“) ein, sondern stets zu Beginn des dem Geburtstag folgenden Jahres.
- Bei einem Sektionswechsel muss der Mitgliedsausweis nicht an die bisherige Sektion zurückgegeben werden.