Mitgliederbeiträge mit Gültigkeit ab 01.01.2019
(gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.03.2018)

Kat. Bezeichnung
Beschreibung / Vorraussetzungen
Jahres
beitrag
  A-Mitglied  
1000 Mitglieder ab vollendetem 25. LJ 72 €
  B-Mitglied  
2000 Ehe-/Lebenspartner (1) von A/B oder D-Mitgliedern 36 €
2400 Aktive Bergwachtmitglieder 36 €
2600 Mitglieder ab vollendetem 70. LJ - auf Antrag 36 €
2700 Schwerbehinderte (2) ab vollendetem 25. LJ - auf Antrag 36 €
  siehe auch Erläuterung (4)  
  Gast-Mitglied  
3000 Hauptmitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV oder einer Sektion des ÖAV oder des AV Südtirol 16 €
  D-Mitglied  
4000 Junioren (ab vollendetem 18. LJ bis zum vollendeten 25. LJ) 55 €
4700 Junioren schwerbehindert (2) - auf Antrag 27 €
  K/J-Mitglied
Kinder/Jugendliche als Einzelmitglied
 
5010 a) 0 – vollendetes 14. LJ 30 €
5020  b) 15. – vollendetes 18. LJ 48 €
7000 Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ in Familien-gemeinschaft (3) / gilt auf Antrag auch für Kinder von Alleinerziehenden beitragsfrei
7800 Schwerbehinderte (2) Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ als Einzelmitglied - auf Antrag beitragsfrei
  Familie (3)  
  Beitrag A-Mitglied plus B-Mitglied
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ im Familienverbund sind beitragsfrei.
108 €

Erläuterungen:

(1) Voraussetzungen: identische Anschrift und dieselbe Bankverbindung
(2) Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.
(3) Voraussetzungen: beide Elternteile bzw. die/der Alleineinerziehende sind/ist Mitglied der Sektion.
Alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse auf.
(4)

Liegt eine der Voraussetzung für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, erfolgt im Folge-
jahr die Umstufung in die entsprechende Kategorie.
Mitglieder der Kategorie B, deren Partner verstorben ist, bleiben auch weiterhin in
dieser Katergorie eingruppiert; insoweit genießen sie Bestandsschutz

Hinweise:

  • Bei Mitgliedschaftsbeginn ab 01.09. reduziert sich im Aufnahmejahr der Mitgliedsbeitrag auf die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes.
  • Bei Vollmitgliedschaft (A-Mitglied) und Familienmitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26 € erhoben.
  • Neumitglieder, die zum 01. Januar eintreten, können bereits ab dem 01. Dezember des Vorjahrs ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Monat als entrichtet.
  • Kategorieeinteilung/-umstufung:
  • Die Zuordnung zu einer Beitragskategorie erfolgt in Abhängigkeit vom Lebensalter. Maßgebend ist dabei das Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Ein Wechsel von einer Kategorie in die nächst höherer Kategorie tritt nicht am Tag nach dem Geburtstag (Beginn der „neuen“ Altersgrenze“) ein, sondern stets zu Beginn des dem Geburtstag folgenden Jahres.
  • Bei einem Sektionswechsel muss der Mitgliedsausweis nicht an die bisherige Sektion zurückgegeben werden.